Als Genfer Konventionen (Abkommen von 1949 und die beiden Zusatzprotokolle von 1977) werden die wichtigsten und wohl auch bekanntesten Regeln des Humanitären Völkerrecht (HVR) bezeichnet. Es ist ein Zweig des Völkerrechts, der sich vom humanitären Prinzipien leiten lässt und sich mit dem Schutz des Menschen gegen die Folgen des Krieges beschäftigt. Es ist bestrebt, die Leiden der Opfer bewaffneter Konflikte zu lindern, ganz gleich ob es sich um Verwundete, um Kranke, Schiffbrüchige, Kriegsgefangene oder Zivilpersonen handelt.

Die vier Genfer Abkommen und die Zusatzprotokolle

  • Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde
  • Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See
  • Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen
  • Genfer Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten

Das erste Zusatzprotokoll ergänzt den Schutz der Zivilbevölkerung und beinhaltet auch einige Regelungen zur Kriegsführung. Das zweite Zusatzprotokoll enthält Regelungen über den nicht internationalen Konflikt (Bürgerkrieg). Neben diesen weltweit verbreitetesten Regeln - derzeitig haben 188 Staaten der Welt die vier Abkommen, 147 das erste und 139 das zweite Zusatzprotokoll unterzeichnet (Stand 31.1.1997) - gibt es noch eine Vielzahl von anderen Verträgen, wie das sogenannte Haager Recht (Haager Landkriegsordnung von 1907 etc.), aber auch modernere Abkommen wie das UN-Waffenübereinkommen von 1980, mit dem bekannten Minenprotokoll und dem Verbot von Laserblendwaffen.

Die Aufgabe des Roten Kreuzes

Aufgabe des Roten Kreuzes ist es, den schwächsten Menschen Hilfe und Schutz zu gewähren. Dies gilt natürlich besonders in Zeiten eines bewaffneten Konfliktes. So war es das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) in Genf, das im Jahre 1863 die Idee zur Schaffung des 1. Genfer Abkommens hatte und maßgeblich zu seiner Gestaltung beitrug. Auch heute ist das IKRK oftmals Initiator von neuen humanitären Standards für Zeiten von bewaffneten Konflikten. Darüber hinaus ruft das IKRK auch immer wieder Konfliktparteien zur Einhaltung des geltenden Rechts auf, um den Schutz der nicht am Konflikt Beteiligten zu gewährleisten.

Des weiteren sind gerade in den vier Genfer Abkommen und den beiden Zusatzprotokollen einige Rechte und Pflichten für das IKRK, die Internationale Föderation vom Roten Kreuz und dem Roten Halbmond (Föderation) sowie die Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften enthalten, wie z. B. der Besuch von Kriegsgefangenen- und Zivilinterniertenlagern, der Austausch von Nachrichten in und aus solchen Lagern sowie die Bereitstellung von Hilfsmitteln aller Art für die vom Krieg betroffene Zivilbevölkerung, wobei diese Hilfe immer entsprechend den Rotkreuzgrundsätzen gewährt wird.

Auch das Deutsche Rote Kreuz beteiligt sich aktiv an der Verbreitung der Kenntnisse über das HVR und dessen Weiterentwicklung. So veranstaltet das DRK eine Vielzahl von Seminaren für bestimmte Personengruppen (Rechtsreferendare, Bundeswehrangehörige) und gibt gemeinsam mit seinem Kooperationspartner auf dem Gebiet des HVR, dem Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht (IFHV) der Ruhr-Universität Bochum, die Zeitschrift "Humanitäres Völkerrecht" heraus, die vierteljährlich erscheint.

Ein weiteres wichtiges Umsetzungsinstrument des DRK ist der sog. "Fachausschuß Humanitäres Völkerrecht" des DRK, in dem Vertreter des DRK gemeinsam mit Vertretern des Bundesministeriums für Verteidigung, des Auswärtigen Amtes, dem Innenministerium und Spezialisten aus Forschung und Lehre Probleme des HVR diskutieren und Empfehlungen für das DRK und die Bundesregierung aussprechen.

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